Bestellerprinzip

Ab wann gilt es?

Vom Bundestag wurde beschlossen, dass für die VERMIETUNG von Wohnungen das Bestellerprinzip eingeführt wird. Das Gesetz ist seit Juni 2015 gültig.

Wer zahlt künftig was?

Festgelegt wurde die Bezahlung nach dem Grundsatz: "Wer bestellt bezahlt". So muss jetzt der Mieter nicht die Maklerprovision auf die angebotenen Wohnungen zahlen, sondern der Vermieter.

Es besteht für dem Mieter jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, bei einem Makler einen Suchauftrag abzugeben und damit zukünftige Angebote zu bestellen. Dann zaht weiterhin der Mieter die Vermittlungsdienstleistung.

Informationen:

Das Bestellerprinzip gilt nur für Vermietung Wohnen, nicht für Verkauf und nicht für Gewerbeimmobilien.

 

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