Maklerzertifizierung garantiert besten Qualitätsstandard in Deutschland

Schubert Immobilien wurde 2017 mit der Makler-Zertifizierung ausgezeichnet. Wir erfüllen europaweite Quälitätsstandards für Maklerunternehmen und unterliegen damit regelmässiger Kontrolle. 

Was bedeutet die Maklerzertifizierung ?

Die Zertifizierung der Immobilienmakler bei der DIAZert Zertifizierungsstelle erfolgt auf Grundlage der DIN EN 15733.

Die DIN EN 15733 ist die Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern.

Mit der DIN EN 15733 wurde eine europaweit gültige Vorgaben gestaltet. Sie gilt in gleichem Wortlaut in 31 europäischen Ländern.

 

Was ist der wesentliche Inhalt der Norm?

 

Qualifikation

Eine  fachliche Mindestqualifikation für einen Immobilienmakler, der nach der Norm in Deutschland arbeiten und sich danach zertifizieren lassen will, ist festgeschrieben.

Annett Schubert hat die Qualifikationen Immobilienwirtin (Dipl. VWA), Fachwirtin der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) , Immobiienmediatorin (DIA) und über 24 Jahre Berufserfahrung im Beruf der selbständigen Immobilienmaklerin.

Verhaltensregeln und Moral

Deutsche Immobilienmakler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen wollen, müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten.
 
Informationspflicht

Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler zB. seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen 
und alle relevanten Informationen an seinen Verkäuferkunden weitergeben.

(Das gilt zum Beispiel u.a für die maßgeblichen Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers. Hier darf der Makler keine Informationen zurückhalten.)

Interessenschutz

Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig seien, müssen die zertifizierten Makler präzise auf Details achten.

Freiwilligkeit

Eine ganz wichtige Regel von DIN Normen ist, dass die Anwendung der Norm freiwillig ist.

Für Kunden eines Immobilienmaklers bedeutet dies, dass es sich lohnt danach zu fragen, ob der Immobilienmakler nach der Norm arbeitet.

Die Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist der Beleg dafür, dass der Immobilienmakler die Vorschriften aus der DIN EN 15733 erfüllt und in seiner Arbeit mit seinen Kunden auch wirklich anwendet.

Kunden haben zugleich die Gewissheit, dass die in der DIN-Norm festgelegten Informationspflichten von dem Immobilienmakler auch wirklich eingehalten werden.

Verträge und Versicherung

Die vom Immobilienmakler verwendeten Maklerverträge werden darauf überprüft, ob diese den Anforderungen der DIN EN 15733 entsprechen.

Der Abschluss und die weitere Unterhaltung der erforderlichen Vermögensschadenversicherung werden ebenfalls kontrolliert.

Zertifizierungsstelle in Deutschland

Die Zertifizierung von Immobilienmaklern nach der DIN EN 15733 erfolgt derzeit allein durch die DIA Consulting AG in Freiburg.

Kontrolle und Weiterbildungspflicht

Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle.

Diese laufende Kontrolle bedeutet für den Kunden des zertifizierten Maklers, dass das Maklerbüro in seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird.

Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten.

Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.

 

SICHERER LEBEN - eine Frage der Zeit

SICHERHEIT rund um die Immobilie, egal ob privat oder gewerblich

SICHERHEIT für unsere lieben Mitmenschen

SICHERHEIT für sensiblie Datensysteme....  und vieles mehr.

 

SICHERHEIT wird in unserer Zeit groß geschrieben. Die Nachfrage und der Bedarf nach zuverlässigen Schutz wachsen ständig, doch die Angebote am Markt wirken unüberschaubar.

Wussten Sie, welches eines der ausschlaggebendsten Details sind, um Täter noch vor der Tat in die Flucht zu schlagen?

Ja, es ist die Zeit.  Die REAKTIONSZEIT.

Stellen Sie sich vor: Der Täter setzt den Hebel an, bemüht sich die Tür zu öffnen und SOFORT erfährt er eine Reaktion. (Keine Sirene, kein Alarmton, auf den letzlich keiner reagiert)

Der Täter wird sofort lautstark persönlich angesprochen und aufgefordert, seine kriminelle Handlung zu beenden.

Das erschreckt ihn. Er fühlt sich nicht mehr allein. Ist er auch nicht, denn er wird persönlich live auf frischer Tat ertappt, angesprochen und per Daten sofort der Polizei überführt.

Das schlägt ihn in die Flucht, bevor er zum Zuge kommt und erhält Ihr Eigentum.

Sicherheit kann so einfach sein:

  • ECHTZEIT- ÜBERWACHUNG heisst sofortige Reaktionszeit durch persönliche Überwachung
  • kein Kauf teurer Technik erforderlich
  • Individuell ausgearbeitete Lösungen mit überschaubaren Aufwand für alle Fälle/ Räume / Situationen

Mit unserem zuverlässigen Partner erhalten Sie einen unverbindlichen Beratungstermin und Ihr individuell ausgearbeitetes Sicherheitskonzept. 

Für jeden Fall an Sicherheitsbedarf gibt es eine Lösung.

Fragen Sie  einfach an:  info@schubert-immobilien.de 

 

 

 

Bestellerprinzip

Ab wann gilt es?

Vom Bundestag wurde beschlossen, dass für die VERMIETUNG von Wohnungen das Bestellerprinzip eingeführt wird. Das Gesetz ist seit Juni 2015 gültig.

Wer zahlt künftig was?

Festgelegt wurde die Bezahlung nach dem Grundsatz: "Wer bestellt bezahlt". So muss jetzt der Mieter nicht die Maklerprovision auf die angebotenen Wohnungen zahlen, sondern der Vermieter.

Es besteht für dem Mieter jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, bei einem Makler einen Suchauftrag abzugeben und damit zukünftige Angebote zu bestellen. Dann zaht weiterhin der Mieter die Vermittlungsdienstleistung.

Informationen:

Das Bestellerprinzip gilt nur für Vermietung Wohnen, nicht für Verkauf und nicht für Gewerbeimmobilien.

 

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Energieausweis

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch gerne einen Energieausweis für Ihre Immobilie.
Sprechen Sie uns an!

 

Weitere Informationen zum Energieausweis:

 

Neues zum Energieausweis ab 1. Mai gemäß EnEV 2014

[Auszug für Wohnimmobilien]

 

Anzeigepflicht

Energieeffizienzklasse, Ausweisart, Endenergie, Energieträger und Baujahr des Gebäudes gehören ab dem 1. Mai in jede Anzeige, ob Zeitung oder in Internetportalen.

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